Gemäss Artikel 13 der Statuten von GastroAargau bestimmt der Vorstand die Delegierten von GastroSuisse. Dabei ist vorzusehen, dass nach Möglichkeit die Delegierten aus den verschiedenen Bezirken des Kantons Aargau stammen. An der jährlichen Mitgliederversammlung werden die Namen präsentiert.
Nebst den Vorstandsmitgliedern und dem Direktor sind an der Mitgliederversammlung folgende Personen als Aargauer GastroSuisse-Delegierte gewählt worden:
Reglement für Delegierte
gültig ab 01.03.2026