«Corona-Krise»: Schritt für Schritt zurück in die neue Normalität

Liebes Mitglied, liebe Wirtin, lieber Wirt

 

Mit Spannung haben wir die heutige Pressekonferenz des Bundesrates mitverfolgt. Die ausgesprochenen Lockerungsmassnahmen begrüssen wir sehr - und zugleich freuen wir uns, dass wir alle so Schritt für Schritt zurück in eine neue Normalität finden können. Dies schenkt Zuversicht und macht Mut!

 

Klick zum Piktogramm: Stand 27.05.2020

 

Bundesrat beschliesst weitgehende Lockerungen per 6. Juni 2020

Bevor Sie seitens GastroSuisse die neuen Richtlinien und Massnahmen im Detail erhalten, möchten wir Sie über einige Punkte vorinformieren.

Unsere Verbandskollegen in Basel-Stadt haben die wichtigsten Eckpunkte zusammengefasst und wir dürfen Ihnen diese gleich weiterleiten. Auf den ersten Blickt zeigen sich die Änderungen wie folgt:

 

  • Die Beschränkung der Gruppengrösse auf vier Personen aufgehoben.
  • Nachverfolgung enger Kontakte muss sichergestellt sein. Bedingung ist, dass für alle Einrichtungen und Veranstaltungen Schutzkonzepte vorhanden sind. Die Hygiene- und Abstandsregeln müssen weiterhin eingehalten werden.
  • Versammlungsverbot: 30 statt 5 Personen. (Bereits ab 30. Mai 2020)
  • Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen erlaubt. Ab dem 6. Juni sind private und öffentliche Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen erlaubt. Dazu gehören etwa Familienanlässe, Messen, Konzerte, Theatervorstellungen oder Filmvorführungen, aber auch politische und zivilgesellschaftliche Kundgebungen.
  • Am 24. Juni 2020 wird der Bundesrat über das weitere Vorgehen bei Veranstaltungen bis zu 1'000 Personen und weitere Lockerungen beschliessen.
  • Restaurationsbetriebe: Grössere Gruppen erlaubt. Aktivitäten wie Billard oder Live-Musik sind wieder möglich. Die Betriebe sollen die Nachverfolgung von Kontakten sicherstellen, bei Gruppen von mehr als vier Personen sind sie verpflichtet, die Kontaktdaten eines Gastes pro Tisch aufzunehmen.
    Die Konsumation erfolgt weiterhin ausschliesslich sitzend. Alle Lokale müssen um Mitternacht schliessen. Dies gilt auch für Discos und Nachtclubs. Sie müssen zudem Präsenzlisten führen und pro Abend sind nicht mehr als 300 Eintritte möglich.
  • Ausserordentliche Lage endet am 19. Juni 2020

 

Lesen Sie den heutigen Input von Gastro Basel-Stadt gleich hier.

 

Entscheide, die Mut machen....

...und uns positiv gestimmt in die Zukunft blicken lassen. Wir halten Sie weiter auf dem Laufenden!

 

Sonnige Grüsse

 

Urs Kohler
Direktor GastroAargau

Wir danken unseren Partnern für die Unterstützung