Liebes Mitglied, liebe Gastronomin, lieber Gastronom
Mit der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) deckt die Arbeitslosenversicherung (ALV) den von Kurzarbeit betroffenen Arbeitgebern über einen gewissen Zeitraum einen Teil der Lohnkosten. Damit soll verhindert werden, dass infolge kurzfristiger und unvermeidbarer Arbeitsausfälle Kündigungen ausgesprochen werden.
Nun gibt es aber einscheidende Veränderungen und heute informieren wir Sie über die neue Situation "nach den Sommerferien".
Lernende, arbeitgeberähnliche Personen und ihre mitarbeitenden Ehegatten haben KEINEN Anspruch mehr auf Kurzarbeitsentschädigung.
Bei einem Arbeitsausfall von über 85%, müssen Sie die Notwendigkeit begründen und mit geeigneten Unterlagen belegen.
Der Bund hat aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie folgende Erleichterungen und Ausweitungen für Unternehmen eingeführt:
Als Arbeitgeber mit Betriebsstandort im Kanton Aargau müssen Sie die geplante Kurzarbeit der Amtsstelle Arbeitslosenversicherung mindestens 10 Tage vor Beginn der Kurzarbeit schriftlich melden.
Füllen Sie eines der beiden Antragformulare aus
und holen Sie die Zustimmung der betroffenen Mitarbeitenden zur Kurzarbeit ein:
Voranmeldung von Kurzarbeit infolge COVID19 (gültig bis 31.08.2020)
Voranmeldung für Kurzarbeit (gültig ab 01.09.2020)
Zustimmung zur Kurzarbeit
Wählen Sie hier eine Arbeitslosenkasse aus:
Liste der Arbeitslosenkassen im Kanton Aargau
Voranmeldung/Bewilligung:
Amtsstelle Arbeitslosenversicherung
Rain 53
5001 Aarau
Telefon 062 835 19 74
Auszahlung/Abrechnung:
Amt für Wirtschaft und Arbeit
Öffentliche Arbeitslosenkasse des Kantons Aargau
Bahnhofstrasse 78
5001 Aarau
Telefon 062 835 17 68
E-Mail: alk19.kae@ag.ch
Für Sie, die bereits Erfahrungen haben mit dem Beantragen der Kurzarbeit, sind diese Informationen nicht komplett neu. Beachten Sie aber die Änderungen ab Ende August und verpassen Sie die Fristen nicht!
Wir bleiben am Ball, dass weiterhin ein vereinfachtes Verfahren zum Beantragen und zum Abrechnen angewendet werden kann. Da dies jedoch auf höchster Regierungsstufe beschlossen wir, kann unser Präsident lediglich versuchen, die Weichen richtig zu stellen...
Sommerliche Grüsse vom Dammweg 15 in Lenzburg
Urs Kohler - Direktor GastroAargau