Stellenmeldepflicht

Stellenmeldepflicht

Die Liste der meldepflichtigen Berufsarten wird jeweils im vierten Quartal eines Jahres aktualisiert und gilt für die Dauer vom 1. Januar bis 31. Dezember des nachfolgenden Jahres. Für die Unterstellung von Berufsarten unter die Stellenmeldepflicht gilt als einziges Kriterium die Arbeitslosenquote von mindestens 5 Prozent in einer Berufsart.

Unter arbeit.swiss finden Sie laufend aktuelle Informationen zur Stellenmeldepflicht, sowie die Liste mit den von der Stellenmeldepflicht betroffenen Berufsarten.

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