L-GAV / Mindestlöhne

Gesamtarbeitsvertrag im Schweizer Gastgewerbe

Dieser Vertrag gilt unmittelbar für alle Betriebe, die gastgewerbliche Leistungen anbieten sowie deren Arbeitnehmer. Als gastgewerbliche Betriebe gelten alle Betriebe, die gegen Entgelt Personen beherbergen oder Speisen oder Getränke zum Genuss an Ort und Stelle abgeben. Gastgewerblichen Betriebe gleichgestellt sind Betriebe, die fertig zubereitete Speisen ausliefern. Gewinnorientierung ist nicht vorausgesetzt. Dieser Vertrag gilt für die ganze Schweiz.

Beachten Sie zudem den Link zu den Löhnen im Schweizer Gastgewerbe.

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