Nachrichten – Mitteilungen

Nr. 125 - Mai 2010

 

Weiterbildungskurse im BZU

   
Wirtefachkurs
Nr. 365: 25. Mai bis 25. Juni 2010
  Wirtefachkurs
       
5-tägiger Berufsbildnerkurs für gastgewerbliche Berufe
Mo 21. Mi 24. 25. Mo 28. 29. Juni 2010, je 8.00 - 16.00 Uhr
  Berufsbildnerkurs
       
KOPAS-Ausbildung - Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
1 Tag, Mo 21. Juni oder Di 24. August oder Do 4. November 2010, je 8.00 - 16.00 Uhr mit Trix König
  KOPAS-Ausbildung
       
Cocktails I (Workshop)
Klassische Drinks und Apéritifs
Donnerstag, 2. September 2010, 18.00 - 21.00 Uhr mit Urs Stieger
  Klassische Drinks
       
5-tägiger Servicekurs
Einführung in fachgerechtes Servieren
Mo 20. Mo 27. Di 28. Do 30. September, Fr 1. Oktober 2010,
8.30 - 16.30 Uhr mit Daniela Härdi
  Service-Grundkurs
       
2-tägiger Service-Schnellkurs
Tipps für den alltäglichen Gebrauch
Mo 25. + Di 26. Oktober 2010, 8.30 - 16.30 Uhr mit Daniela Härdi
  Service-Schnellkurs
       
Mitarbeiterführung (2 Tage)
Kommunikation - Auswirkung auf Ihr Führungsverhalten
Mo 8. + Di 9. Nov. 2010, 8.30 - 16.30 Uhr mit Esther Hartmann
  Mitarbeiterführung
       
 

Rechtsauskünfte bei GastroSuisse: 0848 377 111

Die Beratungszeiten des Rechtsdienstes gelten unverändert:
Montag – Donnerstag, 09.30 – 11.30 und 14.00 - 16.00 Uhr.

Aktuelle Merkblätter exklusiv für Mitglieder

  • zur Fussball-Weltmeisterschaft 2010
  • zum Passivrauchschutzgesetz
  • zum neuen Mehrwertsteuergesetz

können bei GastroProfessional herunter geladen werden.

 

www.gastrosuisse.ch
Hotline 0848 377 111
 Fax 0848 377 112
info@gastrosuisse.ch

www.gastroprofessional.ch
Know How Online für Mitglieder

       
 

7. GastroAargau - Kegelmeisterschaft

Benützen Sie die Gelegenheit, den nächsten Personalausflug mit der GastroAargau - Kegelmeisterschaft zu verbinden oder bilden Sie eine Gruppe (5 Personen) mit ihren Kollegen oder Stammtischgästen.
Die Kegeltage sind vom Dienstag, 1. Juni bis Sonntag, 13. Juni 2010. Weitere Informationen entnehmen Sie aus nebenstehendem Link.

 
Kegelmeisterschaft
 
       
 

Schutz vor Passivrauchen

Haben Sie Fragen zur Anforderung an Raucherlokale und Raucherräume, dann wenden Sie sich an das Amt für Verbraucherschutz, Obere Vorstadt 14, 5000 Aarau. Dieses Amt ist zuständig für die Bewilligung.

Weitere Informationen (Merkblatt, Gesetz und Verordnung) siehe nebenstehenden Link.

 
Passivrauchschutz
       
 

Vereinbarung Gastro-Lernende, Stand 1. 1. 2010

Die Arbeitgeberverbände des schweizerischen Gastgewerbes (Hotelleriesuisse, GastroSuisse, Swiss Catering Association) einerseits und die Berufsorganisation der Mitarbeiter und Lernenden (Hotel & GastroUnion) andererseits haben die Vereinbarung vom 15. Oktober 1992 überarbeitet und die neuen Bestimmungen am 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt.

Broschüre unter nebenstehendem Link.

 
Berufslehren
       
 

tiventa AG sorgt für reine Luft

tiventa verhilft Ihnen zu guter Luft und zu zufriedenen Gästen

Seit dem 1. Mai 2010 dürfen Ihre Gäste nicht mehr rauchen in der Gaststube. Genau jetzt ist der richtige Zeitpunkt, die Lüftungssysteme und –kanäle zu überprüfen und bei Bedarf reinigen zu lassen. Eine regelmässige Überprüfung wird Ihnen auch durch die SWKI-Richtlinie VA102-01 empfohlen. Ablagerungen in den Systemen können auch Brandgefahr bedeuten. Erlangen Sie Gewissheit über den Zustand Ihrer Lüftungsanlagen und nutzen Sie eine kostenlose Inspektion, durch die Fachkräfte der tiventa AG. Nach allfällig nötigen Reinigungs- und Hygienearbeiten wird die Luft für Sie und Ihre Gäste wieder einwandfrei geniessbar. Dies wird durch ein Zertifikat bestätigt und liesse sich werbewirksam in einer Speisekarte platzieren. Ganz nach dem Motto Bilder sagen mehr als Worte können Sie sich ein Kurzfilm auf unserer Homepage betrachten (Seite Über uns, auch Prospekt und Gutschein).

Rufen Sie uns an, testen Sie uns - Telefon 0848 000 458.

 
Inserat
www.tiventa.ch
 www.tiventa.ch

       
 

Achtung vor Zechprellern

Aus dem Kreise unserer Mitglieder sind uns in letzter Zeit (vor allem im Raum Baden) vermehrt Fälle gemeldet worden, wo sich «Gäste» unberechtigterweise als Vertreter renommierter Firmen ausgegeben haben und – anstatt zu bezahlen – die Rechnung an «ihre» Firma schicken lassen. Da diese Personen nichts mit den angegebenen Firmen zu tun haben, bleiben diese Rechnungen in der Folge unbezahlt.

Dieses missbräuchliche und irreführende Verhalten kann dadurch unterbunden werden, dass man sich vom «Gast» nicht nur die Visitenkarte zeigen lässt, sondern auch noch einen Personalausweis verlangt und nötigenfalls bei der angegebenen Firma nachfragt, ob bei ihnen eine Person dieses Namens arbeitet. Bei Zweifeln oder Unklarheiten ist dann selbstverständlich auf Barzahlung zu bestehen. Dieses korrekte Vorgehen ist für den Gastgeber jedoch nicht immer einfach zu befolgen, da sich die «Gäste» gerne als Vertreter von Firmen ausgeben, welche dem Gastgewerbe Kunden bringen können und sich der Gast – so er dann tatsächlich ein Vertreter der angegebenen Firma ist – durch das ihm entgegengebrachte Misstrauen verletzt fühlen könnte.

   
       
 

Volksinitiative von GastroSuisse mit seinen Mitgliedern

Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes

Jede Unterschrift zählt!

GastroSuisse hat Sie vergangene Woche mit den Mitglieder - NEWS vom Mai 2010 bedient. Diesem Couvert wurden auch die Unterschriften-Karten beigelegt. Starten Sie mit der Unterschriftensammlung.

Weitere Unterschriftenkarten können angefordert werden bei

oder auf nebenstehender Website.

 
www.schluss-mwst-diskriminierung.ch Eidg. Volksinitiative